Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.2021

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28280
BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,28280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 187 Abs 2 S 4 GVG, § 187 Abs 2 S 5 GVG
    Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht: Zuständigkeit für die Entscheidung über die schriftliche Übersetzung der Entscheidung für einen ausländischen Angeklagten; mündliche Übersetzung des Ausgangsurteils und der Revisionsentscheidung in der neuen ...

  • IWW

    § 187 GVG, § 480 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 187 Abs. 2 GVG, § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO, § 126 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Angeklagte auf Übersetzung eines Senatsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Eine Ausnahmekonstellation, in der im Einzelfall etwas anderes gelten kann (s. dazu etwa BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 4 ff.), liegt nicht vor.

    Da das Strafverfahren noch nicht insgesamt rechtskräftig abgeschlossen ist, handelt es sich nicht um eine Fallgestaltung, bei der eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erwägen wäre, wenn eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts entfiele (derart BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 22.01.2018 - 4 StR 506/17

    Schriftliche Übersetzung eines Urteils (Zuständigkeit des Vorsitzenden für die

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Für die nach § 187 GVG zu beurteilende Frage, ob eine schriftliche Übersetzung einer gerichtlichen Entscheidung anzufertigen und dem Angeklagten zu übermitteln ist, ist grundsätzlich der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17, BGHR GVG § 187 Abs. 2 Übersetzung 1 Rn. 3 mwN; s. auch § 480 Abs. 1 Satz 1 StPO; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 187 GVG Rn. 17).
  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 481/17

    Verlesung des Anklagesatz (Erforderlichkeit bei Zurückverweisung der Sache)

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 3 StR 107/21
    Werden etwa im Falle einer erneuten Hauptverhandlung zu deren Beginn das Ausgangsurteil und die zurückverweisende Revisionsentscheidung verlesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2018 - 1 StR 481/17, BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 4 Rn. 4 aE), kann bei einem verteidigten Angeklagten zu erwägen sein, ob eine mündliche Übersetzung gemäß § 187 Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO ausreicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21   

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https://dejure.org/2021,19592
BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,19592)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,19592)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 3 StR 107/21 (https://dejure.org/2021,19592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 308 StGB; § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) und Beihilfe

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 52 Abs. 2 StGB, § 308 Abs. 1 StGB, § 308 Abs. 4 StGB, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei einer Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 2
    Strafzumessung bei einer Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21
    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf - im Falle einer wie hier zwingenden Anwendung muss - es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18 mwN; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20, NStZ-RR 2021, 18).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21
    Das neue Tatgericht wird prüfen und gegebenenfalls erwägen können, ob in Bezug auf die nach der Tat ergangene niederländische Verurteilung vom 2. September 2016 ein Härteausgleich in Betracht kommt (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17

    Unvollständige Sachverhaltsaufklärung (Aufklärungsrüge; Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21
    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf - im Falle einer wie hier zwingenden Anwendung muss - es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18 mwN; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20, NStZ-RR 2021, 18).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 374/12

    Schwerer Bandendiebstahl (Strafzumessung; Versuch; minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21
    Die Urteilsaufhebung ist auf den Mitangeklagten gemäß § 357 StPO zu erstrecken, da der gegen ihn verhängten Strafe gleichfalls trotz seiner Gehilfenstellung der Strafrahmen des § 308 Abs. 1 StGB zugrunde gelegt worden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 3 StR 374/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22

    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18; vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21

    Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung:

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen eines oder mehrerer gesetzlich vertypter Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15 und vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21).
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